
Norwegen ist ein Land mit vielen Jagd- und Angelmöglichkeiten und Kristiansand ist ein sehr beliebtes Jagdrevier.
Für die Jagd auf Wild ist der Besitz eines Jagdscheins und der Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Jagdgenossenschaft erforderlich.
In Norwegen gibt es gute Wildbestände.
In den Wäldern und Bergen leben zahlreiche Elche, wilde Rentiere, Hirsche, Hasen, Auerhühner und andere große Waldvögel. Süßwasserseen und Teiche sind voller Hechte, Barsche, Aale, Forellen und Saiblinge.
Land in Norwegen ist entweder Staatsbesitz oder privat, und Landbesitzer haben das alleinige Recht, auf ihrem Land zu jagen und Fallen zu stellen. Staatliches Land wird entweder als Gemeindeland oder als „sonstiges staatseigenes Land“ klassifiziert. Die gesamte Kleinwild- und Rentierjagd auf staatseigenem Gemeinschaftsland ist Personen vorbehalten, die seit mindestens einem Jahr in Norwegen ansässig sind. Allerdings kann jeder, auch gebietsfremde Ausländer, eine Jagdgenehmigung für die Jagd auf Elche, Rothirsche, Rehe und Biber beantragen. Bewerbungen sollten an die Direktion für staatliche Wälder und Land gerichtet werden, die detaillierte Informationen über die Anforderungen für die Jagd in Norwegen geben und Fragen zu Waffen und Munition (einschließlich der Einfuhr von Schusswaffen), Jagdhunden usw. beantworten kann.
Wenn Sie sich für das Ganze interessieren
Gesetze und Bedingungen, können Sie unten sehen...
Mit einer Fläche von 385.155 km2 beherbergt Norwegens große Vielfalt an natürlichen Lebensräumen eine reiche Fauna und bietet Möglichkeiten für viele verschiedene Arten der Jagd. Wichtige Wildarten Es gibt gute Bestände an Elchen (Alces alces), Rothirschen (Cervus elaphus), wilden Rentieren (Rangifer rangifer) und Rehen (Capreolus capreolus). Zu den gefragtesten Hühnervögeln zählen das Weidenhuhn (Lagopus lagopus), das Schneehuhn (Lagopus mutus), das Birkhuhn (Lyrurus tetrix), das Auerhuhn (Tetrao urogallus) und das Haselhuhn (Testrastes bonasis). In einigen Gebieten gibt es zahlreiche Watvögel, Enten, Gänse und Seevögel. Der Hase (Lepus timitus) ist die beliebteste Niederwildart, aber in einigen Teilen des Landes kann auch der Biber (Castor Fiber) gejagt werden.
Jagdrechte
Land in Norwegen ist entweder Staatsbesitz oder privat. Grundbesitzer haben das alleinige Jagd- und Fangrecht auf ihrem Land. Staatliches Land wird entweder als Gemeindeland oder als „sonstiges staatseigenes Land“ klassifiziert. Gemeinsames Land ist ein Merkmal Südnorwegens, von Nord-Trøndelag im Süden; Weiteres staatseigenes Land befindet sich hauptsächlich in Nordnorwegen.
GEMEINSAMES LAND
Die gesamte Jagd auf Kleinwild und wildes Rentier auf staatseigenem Gemeinschaftsland ist Personen vorbehalten, die seit einem Jahr in Norwegen ansässig sind und noch dort ansässig sind. Allerdings kann jeder, auch gebietsfremde Ausländer, eine Jagdgenehmigung für die Jagd auf Elche, Rothirsche, Rehe und Biber beantragen. Für diese Jagd und die Bearbeitung der Anträge ist die Direktion für staatliche Forsten und Land zuständig. Personen, die sich seit einem Jahr in Norwegen aufhalten und dort immer noch ansässig sind, haben das gleiche Recht, ohne Ausnahme Kleinwild zu jagen
ein Hund. Menschen, die nicht in der Gegend ansässig sind, ist es nun erlaubt, auf vielen Gebieten des Gemeindelandes sowohl Kleinwild mit einem Hund zu jagen als auch wilde Rentiere zu jagen. Vorrangig bei der Jagd sind jedoch Personen, die seit einem Jahr ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der sich die betreffende Gemeinde befindet, und dort noch immer wohnen. Die Kommunalverwaltungen für gemeinsames Land sind für die Jagd auf Kleinwild und wilde Rentiere auf gemeinsamem Land zuständig.
ANDERES STAATLICHES GRUNDSTÜCK
Norweger und alle Personen, die im letzten Jahr in Norwegen gelebt haben und immer noch dort ansässig sind, dürfen auf anderen Arten von staatseigenem Land, das sich hauptsächlich in den drei nördlichsten Landkreisen befindet, Kleinwild jagen und fangen.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Norwegen ansässig sind, können eine Erlaubnis zur Jagd auf Klein- und Großwild beantragen. Für diese Jagd und die Bearbeitung der Anträge ist die Direktion für staatliche Forsten und Land zuständig.
PRIVATBESITZENDES GRUNDSTÜCK
Eigentümer privater Grundstücke können ihre Jagdrechte einzeln oder gemeinsam an andere, auch an Ausländer, vermieten. Der beste Zugang zur Kleinwildjagd auf Privatgrundstücken besteht normalerweise in Gebieten, in denen der Verkauf von Jagdgenehmigungen über die Grundstückseigentümergemeinschaft organisiert wurde.
Vereine oder örtliche Jagd- und Fischereivereine. Jagdrechte für Kleinwild in einem bestimmten Gebiet können exklusiv für längere oder kürzere Zeiträume vermietet werden, dies ist jedoch teurer als der normale Verkauf von Jagdgenehmigungen.
AN GEWÄSSER grenzendes GRUNDSTÜCK
An Flüssen und Seen reichen die Jagd- und Fangrechte eines Grundbesitzers bis zu seinen Eigentumsrechten. Sie grenzen an das Meer oder einen Fjord und reichen bis an die Grenze zum Festland. Norwegern und allen Personen, die sich seit einem Jahr in Norwegen aufhalten und noch dort ansässig sind, ist die Ausübung der Jagd-, Fallen- und Schießtätigkeit über diese Grenze hinaus und grundsätzlich auch auf Untiefen und Schären, die bei normaler Flut überflutet sind, gestattet. Der Gouverneur des jeweiligen Landkreises kann in Einzelfällen ausländischen Staatsangehörigen, die keinen Wohnsitz in Norwegen haben, die Erlaubnis zur Ausübung einer solchen Jagd erteilen.
Bedingungen für die Jagd in Norwegen
JAGD-FÄHIGKEITSPRÜFUNG
Alle Personen ab 16 Jahren, die nicht im norwegischen Jägerregister eingetragen sind, müssen vor der Jagd oder dem Fangen eine Jagdfähigkeitsprüfung bestehen. Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen die Prüfung nicht ablegen, sofern sie die Voraussetzungen für die Ausübung der gleichen Jagdart in ihrem Heimatland (Wohnort) erfüllen. Weitere Informationen zur jagdlichen Eignungsprüfung erhalten Sie bei der Direktion für Naturmanagement oder den zuständigen Kommunal- oder Bezirksbehörden.
ALTERSGRENZEN
Bewerber können ab dem 14. Lebensjahr die jagdliche Eignungsprüfung ablegen. Das Mindestalter für die Kleinwildjagd beträgt 16 Jahre; für Großwild 18 Jahre und für den Fallenfang 16 Jahre (mit Ausnahme des Luchsfangs, für den die Altersgrenze bei 18 Jahren liegt).
JAGDSCHEINGEBÜHR
Personen, die in Norwegen jagen möchten, müssen eine Jagdlizenzgebühr an den Wildlife Fund zahlen. Die Gebühr gilt für das gesamte Jagdjahr, vom 1. April bis 31. März. Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Jagd, berechtigt jedoch nicht zur Jagd in einem bestimmten Gebiet. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können einen norwegischen Jagdschein erhalten, indem sie Unterlagen über ihre bisherigen Jagderfahrungen an das norwegische Jägerregister in Brønnøysund senden. Ausländische Staatsangehörige, die zuvor gejagt haben, können dies dokumentieren
durch Genehmigungen, Lizenzen o.ä. Diese Unterlagen sollten rechtzeitig vor dem geplanten Jagdbeginn an das Jägerregister übermittelt werden.
JAGDERLAUBNIS
Ohne die Erlaubnis des Grundbesitzers ist die Jagd nicht gestattet. Grundeigentümer haben das Recht, eine Bezahlung für das Jagdrecht zu verlangen, entweder durch den Verkauf von Genehmigungen oder durch die Verpachtung des Landes.
Import von Schusswaffen
Um die Erlaubnis zur Einfuhr von Schusswaffen nach Norwegen zu erhalten, muss ein Ausländer bei der Einreise den Zollbehörden den in seinem Heimatland erforderlichen Waffenschein vorlegen. Gleichzeitig muss er oder sie ein vorgeschriebenes Zollanmeldungsformular ausfüllen und dabei seinen Namen und seine Adresse, sein Alter, wenn er oder sie unter 21 Jahre alt ist, den Typ, das Kaliber, die Marke und die Nummer der Schusswaffe, die Menge und Art der Munition, den Verwendungszweck der Schusswaffe und den Ort, an dem sie in Norwegen verwendet werden soll, angeben. Die Erklärung wird vom Zoll beglaubigt und gilt dann als Waffe
Lizenz für die Dauer von drei Monaten.
Regeln in Bezug auf Waffen und Munition
Unter normalen Umständen dürfen zur Jagd nur Gewehre oder mit Schießpulver geladene Schrotflinten verwendet werden. Der Einsatz von Pistolen, Revolvern, halbautomatischen Militärwaffen und automatischen Schusswaffen ist bei der Jagd nicht gestattet.
Großwildjagd
Für die Jagd auf Elche, Rothirsche, Hirsche, wilde Rentiere, Wildschafe, Moschusochsen und Wölfe sind nur Gewehre erlaubt. Dies gilt auch für männliche Rehe zwischen dem 10. August und dem 25. September. Für Elche, Rothirsche und Rehe ist die Verwendung eines halbautomatischen Gewehrs mit mehr als drei Patronen im Magazin und einer im Patronenlager verboten. Bei anderen Wildarten ist die Verwendung eines halbautomatischen Gewehrs mit mehr als zwei Patronen im Magazin und einer im Patronenlager verboten. Für Elche, Rothirsche, Hirsche, Wildrentiere, Wildschweine, Wildschafe, Moschusochsen, Wölfe und Bären ist Munition mit Spreizgeschossen mit einem Mindestgewicht von 9 Gramm erforderlich. a) Munition, deren Geschosse zwischen 9 und 10 Gramm (139 und 154 Grains) wiegen, muss eine Aufprallenergie von mindestens 2700 Joule (275) haben
kg/m) bei einer Reichweite von 100 Metern, E100. b) Munition, deren Geschosse mehr als 10 Gramm (154 Grains oder mehr) wiegen, muss eine Aufprallenergie von mindestens 2200 Joule (225 kg/m) bei einer Reichweite von 100 Metern haben, E100. Bei der Jagd auf Rehe, Biber, Vielfraße und Luchse mit dem Gewehr müssen Spreizgeschosse mit einer Auftreffenergie von mindestens 980 Joule (100 kg/m) auf 100 Meter Entfernung, E100, verwendet werden.
Kleinwildjagd
Zugelassen sind nur Schrotflinten mit bis zu zwei Patronen und Gewehre. Saloon-Gewehre mit Langgewehrgeschossen im Kaliber .22 dürfen nur für die Jagd auf Kleinwild bis zur Größe eines Hasen, nicht jedoch für die Jagd auf Hasen, verwendet werden. Der Einsatz von Bleischrot ist für Gänse, Enten und Watvögel (außer Waldschnepfen) nicht gestattet. Für die Jagd auf Wildschweine und Rehe sind Nacktschnecken zugelassen. Ab dem 1. Januar 2005 ist die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd verboten.
Hunde
Import von Hunden aus dem Ausland
Personen mit Wohnsitz in Schweden, die sich legal in Norwegen aufhalten, können Hunde frei in das Land mitnehmen. Personen mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen ordnungsgemäß ausgefüllte und von einem zugelassenen Tierarzt unterzeichnete Gesundheits- und Impfbescheinigungen vorlegen. Bei den Bescheinigungen muss es sich um Formulare handeln, die von der norwegischen Tiergesundheitsinspektion – Zentralverwaltung – erstellt oder genehmigt wurden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der norwegischen Tiergesundheitsinspektion oder beim Landwirtschaftsministerium.
Einsatz von Hunden bei der Hirschjagd
Bei Elchen, Rothirschen und Rehen müssen sowohl Jagdgruppen als auch Einzeljäger einen ausgebildeten Hund zur Verfügung haben, um erschossene, aber nicht gefundene Tiere zu orten. Ist ein solcher Hund während der Jagd nicht anwesend, muss eine schriftliche Vereinbarung eingeholt werden, die sicherstellt, dass ein solcher Hund innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Beute zur Verfügung steht. Die örtliche Behörde kann eine Dokumentation verlangen, die die Einhaltung dieser Bedingungen belegt.
Schießfähigkeitsprüfung
Niemand darf Großwild mit einem Gewehr jagen, ohne eine Schießprüfung für die jeweilige Jagdsaison bestanden zu haben. Als Großwild gelten hier Elche, Rothirsche, Hirsche, wilde Rentiere, Rehe, Wildschafe, Moschusochsen, Bären, Wölfe, Vielfraße und Luchse. Der Test besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen 30 Schüsse auf ein Ziel nach Wahl des Antragstellers abgefeuert werden. Dann müssen für jedes Gewehr, das für die Jagd auf Großwild verwendet wird, fünf Schüsse auf eine von der Direktion genehmigte Tierfigur abgefeuert werden. Bei kombinierten Schusswaffen (Gewehr-Schrotflinte), dreiläufigen Waffen und doppelläufigen Gewehren müssen drei Schüsse auf die von der Direktion genehmigte Tierfigur abgefeuert werden. Alle auf die Tierfigur abgefeuerten Schüsse müssen innerhalb des genehmigten Bereichs landen. Das Erreichen der Silbermedaille im Elchschießen (verliehen vom norwegischen Verband der Jäger und Angler) wird als Schießfähigkeitsprüfung anerkannt, sofern die Direktion das Schießprogramm genehmigt hat. Die Prüfung muss ohne feste Pause abgelegt werden, es kann jedoch jede Position eingenommen werden. Ausländische Einwohner sind von der Schießprüfung befreit, sofern sie die Anforderungen für die Großwildjagd in ihrem Wohnsitzland erfüllen. Der entsprechende Nachweis ist der Polizei, den Wildhütern und anderen Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen.
Allgemeine Vorschriften
Die Jagd von Motorbooten oder anderen Motorfahrzeugen aus ist in einer Entfernung von weniger als 2 km vom nächsten Ufer, der nächsten Insel oder Insel nicht gestattet. Dies gilt sowohl auf See als auch auf Seen. Es ist verboten, Flugzeuge oder Kraftfahrzeuge zur Verfolgung von Wild oder zur Ablenkung der Aufmerksamkeit von Jägern zu benutzen. Der motorisierte Transport zum und vom Jagdrevier ist in gewissem Umfang gestattet. Die Verwendung von künstlichem Licht während der Jagd ist verboten, außer bei der Fuchsjagd mit Köder, sofern die Lichtquelle dauerhaft an der Wand eines Gebäudes befestigt ist.
Offene Saison
Der Grundeigentümer, das städtische Common Land Board, der County Governor oder die Gemeindebehörde können Auskunft über die offenen Jagdzeiten und Jagdmöglichkeiten geben. Ein Grundstückseigentümer kann für sein Grundstück eine kürzere Saison als die von den Behörden festgelegte Dauer festlegen.
Anfragen zu verschiedenen Aspekten der Jagd in Norwegen können an folgende Adressen gerichtet werden:
Gesetze, Vorschriften, Jagdtauglichkeitsprüfung, Jagdzeiten, Erlaubnis zum Schießen am Meer und an Fjorden:
Direktion für Naturmanagement
N-7485 Trondheim
Tel.: +47 73 58 05 00
Telefax: +47 73 58 05 01
www.dirnat.no
postmottak@dirnat.no
Erlaubnis zur Jagd auf staatseigenem Land, örtliche Jagdsaison:
Direktion für Staatsforste
und Land, Serviceboks 1016
N-7809 Namsos
Tel.: +47 74 21 30 00
Telefaks: +47 74 21 30 01
www.statskog.no
statskog@statskog.no
Norges Fjellstyresamband
Stortingsgt. 30, 0161 Oslo
Tel.: +47 22 83 15 35
Telefax: +47 22 83 40 41
www.fjelltyrol.no
nfs@fjelltyrol.no
Erlaubnis zur Jagd auf Privatgrundstücken:
Norwegische Waldbesitzer’ Föderation,
Pb. 1438, Vika, 0115 Oslo
Tel.: +47 22 01 05 50
Telefaks: +47 22 83 40 47
www.skog.no, nsf@skog.no
Jagd in Norwegen im Allgemeinen:
Norwegischer Jäger- und Anglerverband
Pb. 94, 1378 Nesbru
Tel.: +47 66 79 22 00
Telefaks: +47 66 90 15 87
www.njff.no, njff@njff.org
Jägerregister, Jagdschein:
Das norwegische Jägerregister
Pb. 398, 8901 Brønnøysund
Tel.: +47 75 00 79 99
Telefaks: +47 75 00 79 50
www.brreg.no/registrene/jeger
Jegerregisteret@brreg.no
Besuchen Sie Kristiansand – Jagdspiel Kristiansand Norwegen

